Alles ist möglich!

Geburtstage, Familien- oder Firmenfeiern — Ihr Fest ist es wert, in der FESTSCHEUNE der WARTENBERGER MÜHLE gefeiert zu werden. Die Scheune mit ihrem offenen Gebälk, stilvoll und gemütlich eingerichtet, bietet für Ihre Feierlichkeiten den richtigen Rahmen. Im Sommer laden unsere beiden Terrassen zum Feiern unter freiem Himmel ein.

Feste feiern in der WARTENBERGER MÜHLE

Kulinarisch verwöhnen wir Ihre Gäste mit günstigen Büffetvariaten bis hin zum Gourmetmenü. Wir begleiten Sie nach Ihren Maßstäben und Wünschen, und ermöglichen einen rundum perfekten und reibungslosen Ablauf. Gerne kümmern wir uns von der Tischdekoration bis zum Künstler um ihre Wünsche.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und lernen Sie unser Team und das angenehme Ambiente der WARTENBERGER MÜHLE kennen!

Ansprechpartner für Ihre Feierlichkeiten:
Frau Ulrike Marker-Kissinger, Tel. 0 63 02.92 34-55


Feiern aller Art

Auch für Feiern aller Art empfiehlt sich die WARTENBERGER MÜHLE. Wir sind für die Ausrichtung Ihrer Feierlichkeiten der Partner mit der richtigen Kompetenz und auf Wunsch mit dem komplettem "Rund-um-Service"!

Geburtstage
Konfirmationen
Kommunionen
Jubiläen
Velobungen
Firmenfeiern
Weihnachtsfeiern
■ v.a.m.

Unsere Festräume für Ihre Feierlichkeiten:
Chefstable bis 8 Personen
Luzernzimmer mit offenem Kamin, ab 6 Personen bis 12 Personen
SCHARFF'S MOLINO bis 40 Personen
SCHARFF'S RESTAURANT, im Kreuzgewölbe, ab 8 Personen bis 80 Personen
FESTSCHEUNE von 40 Personen bis 110 Personen

Im Sommer bieten wir Ihnen zusätzlich unter freiem Himmel:
Gartenterrasse im Kräutergarten bis 70 Personen
Romantischer Mühleninnenhof bis 140 Personen



Information & Reservierung

WARTENBERGER MÜHLE
Telefon: 0 63 02.92 34-0
Fax: 0 63 02.92 34-34
E-Mail: martin.scharff(at)t-online(dot)de

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Ulrike Marker-Kissinger

Stornierungen werden nur als Fax/E-Mail akzeptiert. Bei Absagen kürzer als 1 Woche erlauben wir uns eine Storno-Gebühr zu erheben.


Stornierungen werden nur als Fax/E-Mail akzeptiert. Bei Absagen kürzer als 1 Woche erlauben wir uns eine Storno-Gebühr zu erheben.

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